Service-Bereich für Gerichte

Folgende Unterlagen benötigen wir für die Abwicklung von Treuhandschaften:

  • Beschluss über die Bestellung zur Treuhänderin (einfache Post)

    TIPP: sehr bewährt hat sich im Bestellungsbeschluss der Zusatz:

    Mit diesem Beschluss ergeht die Aufforderung an die Gläubiger, der Treuhänderin binnen 14 Tagen die Kontoverbindung zur Durchführung der Verteilung bekannt zu geben.

  • Vermögensverzeichnis, aus dem auch der aktuelle Drittschuldner hervorgehen soll

  • Anmeldungsverzeichnis, aus dem die tatsächlich anerkannten Beträge klar ersichtlich hervorgehen (vollständiges und aktuelles Anmeldungsverzeichnis mit allen etwaigen handschriftlichen Anmerkungen übermitteln; zurückgezogene Bestreitungen z.B. sollten im Anmeldungsverzeichnis vermerkt sein).

  • Beschlüsse über Massekosten

Diese Liste als Checkliste zum Download (pdf)

Informationsblätter zum Download

Die asb als Treuhänderin (pdf)

Kommunikation der asb via webERV (pdf)

Erläuterungen zur Berechnung der Vergütung der Treuhänderin (pdf)

 

zu Informationen für Gerichte

Kontakt Treuhandabteilung

ASB Treuhandschaften

eine Abteilung der
ASB Schuldnerberatungen GmbH
Bockgasse 2 b
4020 Linz

webERV Zustellcode: Z610269

telefonische Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 - 12.30

 

Ediktsdatei

Internet-Homepage vom Justiz-Ministerium für Veröffentlichungen der Gerichte
Zur Ediktsdatei

 

Schuldenberatung

Webportal mit allen Kontakten zu Schuldenberatungen und Informationen zu Überschuldung und Schuldenregulierung
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