Leistungen
Die hier und auf den folgenden Seiten dargestellten Leistungen und Verfahrensdetails beziehen sich auf den Privatkonkurs, wie er seit der Novelle mit 1. November 2017 gilt. Diese Bestimmungen gelten somit für Abschöpfungsverfahren, die nach dem 17. Juli 2021 beantragt wurden. Sollten Sie Fragen zu Abschöpfungsverfahren haben, die vor diesem Stichtag beantragt worden sind, wenden Sie sich bitte an unsere MitarbeiterInnen (siehe Kontaktinformationen rechts).
Promptes und umfassendes Service
Anfrage- und Telefonservice für RechtspflegerInnen, Gläubiger, Dienstgeber und SchuldnerInnen. Freiwillige Zusatzleistungen wie jährliche Rechnungslegung an alle SchuldnerInnen sowie rechtzeitige Kontaktaufnahme mit SchuldnerInnen zur Verhinderung von Obliegenheitsverletzungen.
Bestellungen aus allen Bundesländern
Seit Beginn des Privatkonkurses werden Bestellungen aus ganz Österreich im schriftlichen und telefonischen Austausch zwischen Gerichten und Treuhänderin erledigt. Die gute und bewährte Zusammenarbeit mit Gerichten und RechtspflegerInnen in ganz Österreich sichert eine optimale Abwicklung.
Verteilung und Rechnungslegung
Die Verteilung der Gelder erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der 3-jährigen oder 5-jährigen Verfahrensdauer. Gibt es ausreichend Beträge oder ist eine Quote von zumindest 10% erreicht, dann wird im Rahmen der jährlichen Rechnungslegung verteilt.
Umfassende Evaluierung
Die von uns betreuten Abschöpfungsverfahren werden statistisch ausgewertet. Dies dient der Verbesserung von Abläufen in der Abwicklung der Treuhandschaften. Vorschläge der ASB Schuldnerberatungen GmbH zur Stärkung der Position der Treuhandschaft wurden z.B. in den Insolvenzordnungs- und Exekutionsordnungsnovellen berücksichtigt.