Das Verfahren
Die hier und auf den folgenden Seiten dargestellten Verfahrensdetails beziehen sich auf den Privatkonkurs, wie er seit der Novelle mit 17. Juli 2021 gilt. Sollten Sie Fragen zu Verfahren haben, die vor diesem Stichtag begonnen haben, wenden Sie sich bitte an unsere MitarbeiterInnen (siehe Kontaktinformationen rechts).
Das Abschöpfungsverfahren (unter bestimmten Voraussetzungen als 3-jähriger Tilgungsplan bzw. in der Regel als 5-jähriger Abschöpfungsplan) ist in der Insolvenzordnung geregelt. Es ist die letzte Verfahrensstufe im Privatkonkurs, wenn zuvor ein Zahlungsplan gescheitert ist. Eine Zustimmung der Gläubiger ist nicht notwendig.
Für SchuldnerInnen bedeutet das Abschöpfungsverfahren:
- 5 Jahre Leben am Existenzminimum
- Alles Einkommen über dem Existenzminimum wird gepfändet und an die Gläubiger verteilt.
- Befolgung von Mitwirkungspflichten
Das Gericht bestellt zur Abwicklung eine Treuhandschaft. Diese sammelt die pfändbaren Beträge von den SchuldnerInnen ein und verteilt sie nach Ablauf der 5-jährigen Verfahrensdauer an die Gläubiger. Wenn bereits davor namhafte Beträge eingelangt oder zumindest eine Quote von 10% erreicht ist, muss die Treuhandschaft schon vorher eine Verteilung vornehmen. Dies erfolgt im Rahmen der jährlichen Rechnungslegung.
Bei Erfüllung aller Pflichten erteilt das Gericht nach Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung: den SchuldnerInnen werden die restlichen Schulden erlassen.
Die ASB Treuhandschaften wird in mehr als der Hälfte aller Verfahren zur Treuhänderin bestellt: Mehr als 25 Jahre Erfahrung, hohe Qualität und besonderes Service sorgen für hohen Erfolg.
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