TreuhänderIn

Die hier und auf den folgenden Seiten dargestellten Verfahrensdetails beziehen sich auf den Privatkonkurs, wie er seit der Novelle mit 17. Juli 2021 gilt. Sollten Sie Fragen zu Verfahren haben, die vor diesem Stichtag begonnen haben, wenden Sie sich bitte an unsere MitarbeiterInnen (siehe Kontaktinformationen rechts).

 

Die Aufgaben und Rechte des Treuhänders/ der Treuhänderin sind in der Insolvenzordnung §§ 203, 207, 210a IO, etc. geregelt.
Der/die TreuhänderIn wird durch gerichtlichen Beschluss bestellt und ist im Auftrag des Gerichts tätig. Er/sie hat den Drittschuldnern (Dienstgeber der SchuldnerInnen) die Abtretung des pfändbaren Einkommens mitzuteilen, die einlangenden (pfändbaren) Beträge anzulegen und diese nach Ablauf des Verfahrens an die Insolvenzgläubiger zu verteilen. Die Verteilung hat schon davor stattzufinden, wenn hinreichende Beträge vorliegen oder zumindest eine Quote von 10% verteilt werden kann. Dann erfolgt sie im Rahmen der jährlichen Rechnungslegung. Bei der Verteilung sind die gerichtlichen Verfahrenskosten und die Kosten des Abschöpfungsverfahrens vorrangig zu bezahlen.

Die Kosten des Abschöpfungsverfahrens bestehen im Wesentlichen aus den Kosten, die der/die TreuhänderIn für die Tätigkeit verrechnen darf, das sind 6% von den monatlichen Eingängen (mindestens aber 18,- Euro pro Monat inkl. 20 % Ust) und den Bankspesen für die Führung des Treuhandkontos. Diese Kosten darf der/die TreuhänderIn von den an ihn überwiesenen Zahlungen einbehalten, somit verringert sich der Betrag, der an die Gläubiger ausgeschüttet wird.

Über die Verteilung hat er den Gerichten und auf Antrag den SchuldnerInnen zu berichten (Rechnungslegung).

Der/die TreuhänderIn hat grundsätzlich keine Überwachungsfunktion über die SchuldnerInnen.

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Die gesetzlichen Bestimmungen im Internet nachschlagen:

Zum Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts

Kontakt Treuhandabteilung

ASB Treuhandschaften

eine Abteilung der
ASB Schuldnerberatungen GmbH
Bockgasse 2 b
4020 Linz

webERV Zustellcode: Z610269

telefonische Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 - 12.30

 

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